Die DGUV Vorschrift 1 tritt in Kraft

DGUV Vorschrift

 

 

Ein Bestreben der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist die Schaffung eines schlankeren und für alle Versicherten einheitlichen Vorschriften- und Regelwerkes im Arbeitsschutz. Darum wurden nun die Unfallverhütungsvorschriften BGV A1 der Berufsgenossenschaften und die GUV-Vorschrift A1 der Unfallkassen, die inhaltlich nahezu gleich sind, zur neuen Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) vereint. Diese Vorschrift wird ab dem 01.01.2015 inkrafttreten und damit die Vorschriften A1 der einzelnen Berufsgenossenschaften ersetzen, die zum 31.12. 2014 zurückgezogen werden.


Wichtigste Neuerungen sind neben der Tatsache, dass die Versicherten grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften unterliegen, eine erstmals einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten.

 

 


Die Neuregelung weist nunmehr fünf verbindliche Kriterien auf, anhand derer die Unternehmerinnen und Unternehmer die Zahl der Sicherheitsbeauftragten für ihren Betrieb individuell bestimmen können:
• Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren,
• Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
• Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
• Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
• Anzahl der Beschäftigten.

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