In der betrieblichen Struktur der Arbeitssicherheit bilden Unterweisungen einen elementaren Baustein. Dabei erfüllen sie neben der Information der Mitarbeiter eine zweite, ebenso wichtige Aufgabe: Sie zeigen Ihren Mitarbeitern, dass die Arbeitsbedingen in Ihrem Betrieb bewusst analysiert und zu ihrer Sicherheit optimiert werden. Arbeitssicherheit ist kein Zufallsprodukt und nur dann effektiv, wenn sie aktiv (vor-)gelebt wird – optimaler Weise von den Vorgesetzten und der Betriebsleitung!
Gemäß Arbeitsschutzgesetz sollen alle Mitarbeiter vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Durch diese Unterweisungen sollen sie auf die Gefährdungen im Zusammenhang mit ihrer betrieblichen Tätigkeit hingewiesen werden, um durch entsprechende Verhaltensmaßnahmen Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
Die Grundkenntnisse erhält der Mitarbeiter dabei in der Erst- und Folgeunterweisung Arbeitssicherheit, bei der ihm neben den grundsätzlichen Verhaltensregeln und der betrieblichen Struktur auch die Dokumente vorgestellt werden, die seine Sicherheit betreffen. Aufbauend darauf gibt es anschließend fachliche spezielle Unterweisungen für Tätigkeitsgruppen im Betrieb, wie die Unterweisung nach Gefahrstoffverordnung oder bei Bedarf die Unterweisung für Staplerfahrer, Kranführer, Bildschirmarbeitsplätze oder ähnliche. Aber auch das richtige Verhalten nach Arbeitsunfällen ist für den Mitarbeiter und seinen Versicherungsschutz ein sehr wichtiger Inhalt!
Bei Bedarf und zu Steigerung der Motivation sollten diese auch gerne einmal praktisch abgehalten werden, wie zum Beispiel Fahrsicherheitstrainings oder Brandschutzschulungen mit einem Feuerlöschertraining, wie es beispielsweise die Berufsgenossenschaft, aber auch viele private Schulungsdienstleister anbieten. Kontakte hierzu kann ich bei Bedarf gerne vermitteln.
Bei der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter unterstütze und berate ich Sie gerne!