Gefahrstoffe


Ermitteln von Gefahrstoffen im Betrieb und Erstellen von Gefahrstoffkatastern und Betriebsanweisungen

 

Die Gefährdung der Mitarbeiter durch Umgang mit oder Lagerung von Gefahrstoffen ist ein erhebliches Gefährdungspotential bei der täglichen Arbeit, das leicht unterschätzt wird.

Oft ist es möglich, im Rahmen des so genannten Substitutionsverfahrens den Stoff durch einen weniger gefährlichen Stoff mit nahezu gleichen Eigenschaften für den Prozess zu ersetzen. 

Ist dies nicht möglich, so ist der Unternehmer verpflichtet, alle technischen (Abluftsysteme), organisatorischen (räumliche oder zeitliche Trennung von der Gefährdung) oder auch persönlichen Maßnahmen (persönliche Schutzausrüstung und Betriebsanweisungen) zu ergreifen, um die Gefährdung der Mitarbeiter auf ein vertretbares Restrisiko zu reduzieren.

Dazu ist es zwingend notwendig, das Bewusstsein für das Gefährdungspotential der Gefahrstoffe im Betrieb zu schaffen, in dem diese im Arbeits- und Gefahrstoffkataster (AGV) erfasst, entsprechende Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe erstellt und die Mitarbeiter vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend mindestens einmal jährlich eine Unterweisung gemäß Gefahrstoffverordnung bekommen. Beim Anlegen, bzw. Aktualisieren dieses AGV sollte dabei zwingen die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen (CLP) eingehalten werden. Dies wird durch aktualisierte Sicherheitsdatenblätter der Lieferanten, oder durch sogenannte Umwandlungshilfen umgesetzt.

 

Beim Anlegen und Aktualisieren des Gefahrstoffkatasters, der Ermittlung möglicher Schutzmaßnahmen, sowie der Erstellung und Schulung der Betriebsanweisungen berate und unterstütze ich Sie gerne. 

Dabei unterstütze ich Sie auch gerne bei der Umsetzung der neuen Gefahrstoffverordnung (von 1995!) nach dem Global Harmonisiertem System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (CLP) .

 

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Hans-Heinrich Post
Ingenieurdienstleistungen Arbeitssicherheit
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