Teilnahme an Betriebsbegehungen und Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses
(gem. § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes)
Im Rahmen der Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses, kommen inner- und außerbetriebliche Partner zum Thema Arbeitssicherheit zusammen. Dadurch wird nicht nur die Möglichkeit geschaffen, externe Erfahrungen für den Betrieb nutzbar zu machen, sondern es werden auch zusätzliche, unvoreingenommene Sichtweisen zur Optimierung der Arbeitsbedingungen ermöglicht.
Mit der regelmäßigen Durchführung und Dokumentation dieser Sitzungen durch Protokolle der ASA-Sitzungen oder Offene Punkte Listen kommen Sie nicht nur Ihrer Pflicht nach dem § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes nach, sondern erhalten auch eine zusätzliche Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. In Verbindung mit einer Betriebsbegehung und dem daraus erstellten Begehungsbericht ist dabei sichergestellt, dass alle Teilnehmer auf dem gleichen Stand sind. Dies ist unerlässlich, um einen regelmäßigen Abgleich der Soll- und Ist-Situation im Betrieb zu machen und so Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und abzustellen.
An den Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses und/oder Betriebsbegehungen nehme ich gerne teil und berate und unterstütze Sie dabei in allen Fragen rund um die Arbeitssicherheit.