Gemäß Arbeitsschutzgesetz und der daraus abgeleiteten DGUV Vorschrift 1 (HIER als Auszug) müssen sich ALLE Unternehmen mit dem Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten befassen. Dies obliegt dem Unternehmer, seinem ernannten Vertreter oder einer von ihm bestellten Person der Sicherheitsfachkraft.
In der Funktion der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. des Sicherheitsingenieurs möchte ich Ihnen bei den folgenden Aufgaben beratend und unterstützend zur Seite stehen:
- Beurteilen der Arbeitsbedingungen und Dokumentation in einer Gefährdungsbeurteilung, inklusive der abgeleiteten Maßnahmen und der jährlichen Aktualisierung
- Auswahl und Durchsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung von Gefährdungen (technische, organisatorische oder persönliche Maßnahmen)
- Teilnahme an Betriebsbegehungen und Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses
- Auswertung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
- Auswahl, Erprobung und Einführung von persönlicher Schutzausrüstung
- Ermitteln von Gefahrstoffen im Betrieb und Katalogisierung in Gefahrstoffkatastern, sowie Erstellen von Betriebsanweisungen und Unterweisung der Mitarbeiter
- Ausarbeitung von Notfallkonzepten und -layouts
- Planung und Durchführung von Schulungen sowie Unterweisung der Mitarbeiter
Seit 2012 mit erweiterten Leistungen aus dem Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Dank neuer Kooperationspartner kann ich Ihnen jetzt auch Dienstleistungen aus der Arbeitsmedizin, der Ergonomie und der Augenschule anbieten. Wie immer in gewohnter Qualität und Zuverlässigkeit komplett aus einer Hand.