Beurteilen der Arbeitsbedingungen und Dokumentation in einer Gefährdungsbeurteilung, inklusive der abgeleiteten Maßnahmen und der jährlichen Aktualisierung
Das Arbeitsschutzgesetz sagt im § 3 unter Grundpflichten des Arbeitgebers:
„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“
Und im § 5 unter Beurteilung der Arbeitsbedingungen:
„Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“
Dies wird in Form einer Gefährdungsbeurteilung gemacht, bei der für alle Betriebsbereich systematisch die Gefährdungsfaktoren aufgedeckt werden, um dann über die entsprechenden Maßnahmen zu deren Reduzierung zu entscheiden und diese umzusetzen.
Bei der Erstellung der Gefährdungsanalyse und deren jährlich vorgeschriebenen Aktualisierung unterstütze und berate ich Sie gerne.