Bei den Überlegungen zur sicherheitstechnischen Betreuung eines Betriebes gibt es einige Aspekte zu beachten, die ich Ihnen hier gerne kurz erläutert möchte:
Die Art der Betreuung
Die Größe des Betriebes bestimmt den Umfang der Betreuung, wobei kleinere Betriebe noch vom Inhaber selber nach dem sogenannten Unternehmermodell betreut werden können, nachdem sich dieser entsprechend fortgebildet hat. Dabei muss sich der Unternehmer jedoch im Vorfeld darüber klar sein, dass dieser Aufwand zusätzlich zum eigentlichen Tagesgeschäft bewältigt werden muss – sei es in Eigenverantwortung oder in der „Bedarfsorientierten Form“ mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Arbeitsmediziner gemeinsam.
Spätestens jenseits der Grenze von 50 Mitarbeitern ist die Einbindung dieser Experten unumgänglich, will der Unternehmer seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz zu einer ausreichenden Analyse der Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter und der Reduzierung der damit verbundenen Gefährdungen nachkommen. Der zeitliche Umfang dieser Betreuung richtet sich dabei nach zwei Größen: Dem Wirtschaftszweig, in dem das Unternehmen Tätig ist – diesen finden Sie in den sogenannten Wirtschaftszweigcodes im Anhang 2 der DGUV Vorschrift 2 und der daraus resultierenden Betreuungszeit, multipliziert mit der Mitarbeiterzahl. Bei großen Unternehmen reicht diese Zahl bereits dazu aus, eine eigene Sicherheitsfachkraft in Teilzeit oder vollschichtig auszubilden und zu bestellen. Ist die vorgeschriebene Betreuungszeit geringer, so kann auch eine Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu Rate gezogen werden.
Bei dieser Berechnung berate und unterstütze ich Sie gerne, um mit Ihnen gemeinsam das optimale Betreuungsmodell für Ihren Betrieb auszuwählen.
Vorbereitung der externen Betreuung
Natürlich freue ich mich sehr über die Kunden, die ich durch gute Referenzen kennen lerne, zeigen sie mir doch, dass ich mit meiner Arbeit auf dem richtigen Weg bin. Aber auch wenn Sie mich zufällig oder über meine Internetseite, Flyer oder Briefkontakt erreichen, freue ich mich immer über ein unverbindliches Informations- oder Beratungsgespräch.
Nach einem Rundgang durch Ihren Betrieb zur Einschätzung der Situation und dem gemeinsamen Blick in die oben genannte DGUV Vorschrift 2, können wir dann gemeinsam die optimalen Bedingungen für die Betreuung Ihres Betriebes abstecken und über einen entsprechenden Betreuungsvertrag und eine daraus resultierende Beauftragung sprechen. Nach deren Abschluss können dann unverzüglich Termine für die beginnende Zusammenarbeit gemacht werden.
Start der externen Betreuung
Eines der wichtigsten Dokumente in der sicherheitstechnischen Zusammenarbeit ist die Gefährdungsanalyse, deren Ablauf vereinfacht im Optimierungskreis der Arbeitssicherheit dargestellt werden soll.
Diese ist nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Grundlage aller folgenden Schritte sondern auch der Ursprung vieler resultierender Maßnahmen entsprechend der Treppe zur Erreichung sicherer Arbeitsbedingungen (siehe hierzu auch die Seite Schutzmaßnahmen). Viele Dokumente für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter entstammen der Arbeit dieses Dokumentes und sollen hier zur Verdeutlichung beispielhaft von der imaginären Firma Mustermann dargestellt werden.
So sollten Ihre Mitarbeiter natürlich erst einmal von den Bemühungen in Kenntnis gesetzt werden, wozu neben der Bestellungsurkunde auch der Aushang für den Arbeitsschutz alle wichtigen Personen im innerbetrieblichen und überbetrieblichen Arbeitsschutz benennt. Als weitere Aushänge informieren die Allgemeinen Betriebsanweisungen, dieBetriebsanweisungen für Maschinen und Werkzeuge und die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe die Mitarbeiter über Gefährdungen bei ihrer täglichen Arbeit und den abgeleiteten Vorsichtsmaßnahmen. Sollte es im Umgang mit diesen Gefahrstoffen dennoch zu Störungen, Unfällen und berufsbedingten Erkrankungen kommen, so gibt das Arbeits- und Gefahrstoffkataster gleich Aufschluss darüber, wie viel von diesem Gefahrstoff betrieblich im Umlauf war und viele Mitarbeiter davon betroffen sind. Für diese Notfälle ist dann auch der Flucht- und Rettungsplan, der Aushang für den Durchgangsarzt und der Aushang Erste Hilfe mit wertvollen Informationen für den Mitarbeiter versehen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie jedoch bereits im Vorfeld Ihre Mitarbeiter auf Gefahren im Umgang mit diesen Stoffen in der Unterweisung nach Gefahrstoffverordnung hinweisen, die vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend jährlich vorgeschrieben ist.
Dienlich sind diese Dokumente natürlich nur, wenn Ihre Mitarbeiter den Sinn dieser betrieblichen Bemühungen auch mitbekommen, weshalb eine diesbezügliche, jährliche Erst- und Folgeunterweisung nicht nur eine gesetzliche Pflicht ist, sondern vor allem dazu dient, eine gemeinsames Bewusstsein für sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Außerdem sollen die Mitarbeiter bei dieser Gelegenheit aufgefordert werden, sich rechtzeitig mit allen Dokumenten zu befassen, um bei Bedarf frühzeitig Fragen zu stellen.
Abgerundet werden diese Bemühungen durch eine Sicherstellung der regelmäßigen Kontrolle der Wirksamkeit dieser Maßnahmen durch die protokollierten Arbeitssicherheitsausschusssitzungen (siehe auch die Seite Teilnahme an Betriebsbegehungen und Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses ) oder im kleineren Umfang durch Offene- Punkte-Listen.
Bei der Ausarbeitung und Umsetzung dieser Dokumente und Maßnahmen, sowie deren Unterweisung für Ihre Mitarbeiter unterstütze und berate ich Sie gerne!