Da es in einigen Firmen immer noch zu Nachfragen der Mitarbeiter kommt, möchte ich auch hier noch einmal den Hinweis auf eine Neuerung diesen Jahres geben:
Die neuen europäischen Datenschutz-Regulierungen werden seit Mai 2018 durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) endgültig angewendet und regeln den Schutz von personenbezogenen Daten.
Dies hat seit diesem Jahr auch Einfluss auf die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen!
Daher gilt es nunmehr auch, mit diesen Informationen vertraulich umzugehen, weshalb sie nicht mehr im Verbandbuch sondern im sogenannten Meldeblock (gem. DGUV Information 204-021) dokumentiert werden sollen. Die ausgefüllten Zettel sind beim Vorgesetzten abzugeben und vertraulich (gem. EU-DSGVO) zu behandeln.
Unverändert bleibt die Wichtigkeit der vollständigen Einträge im Meldeblock, um den Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu wahren, weshalb die Zettel sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren sind!